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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Dolder Grand bzw. der Dolder Hotel AG

(im Folgenden Dolder Grand genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt). Sämtliche Offerten des Dolder Grand basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

 

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom Dolder Grand eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des Dolder Grand an den Veranstalter zustande.

 

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1

Das Dolder Grand verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Dolder Grand schriftlich zugesagten Leistungen zu einbringen.

3.2

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.

3.3

Das Dolder Grand ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Dolder Grand berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

3.4

Sofern keine Anzahlung vom Dolder Grand verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Dolder Grand berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.

3.5

Preisänderungen durch das Dolder Grand bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Haftung

4.1

Der Veranstalter haftet gegenüber dem Dolder Grand für alle Be- schädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden. Das Dolder Grand lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Das Dolder Grand kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.

4.2

Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Dolder Grand vor sämtlichen zivil- und öffentlich- rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstal- tungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des
Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Dolder Grand erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.

4.3

Das Dolder Grand haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Dolder Grand keinerlei Haftung für die vom Veranstalter bestellte Leistung.

5. Rücktritt des Dolder Grand

5.1

Ist die vom Dolder Grand vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom Dolder Grand nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Dolder Grand im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

5.2

Das Dolder Grand ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt be- rechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Dolder Grand in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Veranstalter gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Dolder Grand gegenüber dem Veranstalter bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Rücktritt des Veranstalters

Ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

 

Rooms

7. Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

 

8. Blockbuchungen/ Zimmerkontingente

Bis spätestens 7 Tage vor Anreise erhält das Dolder Grand bei Blockbuchungen (ab 8 Zimmern) vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben:

 

  • Vor- und Nachnamen der Gäste
  • Anreisezeit
  • Zahlungskonditionen der Gäste

 

Nach Ablauf der vom Dolder Grand festgelegten Frist werden die noch ver- fügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

 

9. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer

9.1

Absagen einer Reservierung von Hotelzimmern müssen dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nach- folgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.

9.2

Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 7 Zimmer, ohne Top-Suiten) haben das Dolder Grand spätestens bis 15.00 Uhr (Ortszeit) am Vortag der Anreise zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Anreisedatum wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet. Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 10 Nächten, beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage. Die Stornierungsgebühren wer- den in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich das Dolder Grand das Recht vor, die nicht beanspruchten Roomnights vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

9.3

Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 8 Zimmern) oder auch einzelner Zimmer der Blockbuchung hat das Dolder Grand spätestens wie folgt zu erreichen:

 

  • 8 bis 15 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
  • 16 bis 30 Zimmer: 28 Tage vor Anreise
  • 31 bis 99 Zimmer: 56 Tage vor Anreise
  • ab 100 Zimmer: 84 Tage vor Anreise

 

Im Fall einer Annullierung der gesamten oder eines Teils der Blockbuchung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter Annullie- rungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage):

 

8 bis 15 Zimmer:

  • 7 bis 13 Tage vor Anreise:

50 % der Gesamtsumme aller Roomnights

  • ab 6 Tage vor Anreise:

100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

 

16 bis 30 Zimmer:

  • 14 bis 27 Tage vor Anreise:

50 % der Gesamtsumme aller Roomnights

  • ab 13 Tage vor Anreise:

100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

 

31 bis 99 Zimmer:

  • 28 bis 55 Tage vor Anreise:

50 % der Gesamtsumme aller Roomnights

  • ab 27 Tage vor Anreise:

100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

 

Ab 100 Zimmer:

  • 60 bis 83 Tage vor Anreise:

50 % der Gesamtsumme aller Roomnights

  • 30 bis 59 Tage vor Anreise:

75 % der Gesamtsumme aller Roomnights

  • ab 29 Tage vor Anreise:

100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

9.4

Die Annullierung der Buchung einer oder mehrerer Top-Suiten hat das Dolder Grand spätestens 14 Tage vor Anreise (2 Wochen) zu erreichen. Im Fall einer Annullierung nach Ablauf dieser Frist werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet:
7 bis 13 Tage vor Anreise:

  • 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights
  • ab 6 Tage vor Anreise:

100 % der Gesamtsumme aller Roomnights

9.5

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Dolder Grand und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

10. Umbuchungen durch das Dolder Grand

Wenn das Dolder Grand dem Veranstalter ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das Dolder Grand dem Veranstalter ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das Dolder Grand dem Veranstalter ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.

 

Banquet

11. Raumnutzung/Bewilligungen

11.1

Das Dolder Grand behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Dolder Grand.

11.2

Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

12. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter hat dem Dolder Grand die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen.

 

Kosten bei Reduzierung der Personenzahl werden wie folgt berechnet:

  • Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl bis 30 Tage vor dem
  • Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 30 Tagen vor dem Event von maximal 20 % der ursprünglich bestätigten
  • Kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl von 3 bis 9 Tagen vor dem Event von maximal 10 % der ursprünglich bestätigten

 

Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Personen- zahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher als die angegebene Garantiezahl, übernimmt das Dolder Grand keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.

13. Feuerpolizeiliche Regelungen/andere Sicherheitsvorschriften/ Anbringen von Dekorationsmaterialien

13.1

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Dolder Grand, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Berücksichtigung aller Gäste.

13.2

Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entspre- chenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Dolder Grand angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Dolder Grand jede Haftung ab.

13.3

Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Dolder Grand. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Dolder Grand daraus entstehenden Schaden.

14. Drucksachen/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos/Bildern des Dolder Grand in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Dolder Grand berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Dolder Grand für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

 

15. Zuschläge

Ab 00.00 Uhr morgens wird pro Gast und angebrochene Stunde ein Nachtzuschlag von CHF 10.00 verrechnet (mind. CHF 250.00 pro Stunde).

 

16. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veran- stalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Dolder Grand zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

 

17. Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

17.1

Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Dolder Grand möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden. Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bis spätestens 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden keine Kosten erhoben.

17.2

Bei Absagen ab 59 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden die Bereitstellungskosten und folgende Annullationspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrages dem Veranstalter in Rechnung gestellt (berechnet nach der in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Teilnehmerzahl):

Absage 30 bis 59 Tage im Voraus:
100 % Saalmiete, zuzüglich 50 % des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung (ohne Getränke)

 

Absage 1 bis 29 Tage im Voraus:
100 % Saalmiete, zuzüglich 100 % des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung (ohne Getränke)

17.3

Im Voraus erbrachte Leistungen des Dolder Grand sind in jedem Fall zu bezahlen.

Spa

18. Annullierungsbedingungen von Behandlungen

Annullierungen von Behandlungen haben das Dolder Grand spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Behandlungstermin wird der volle Rechnungs- betrag verrechnet.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB un- wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

 

Zürich, Mai 2016

 

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